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Welche digitalen Kompetenzen benötigen Mitarbeiter:innen an Hochschulen

Digitale Kompetenzen im Projekt „Digital Knowledge Transfer“

Mit speziellem Fokus auf den Wissens- und Technologietransfer wird im Rahmen des Projektes „Digital Knowledge Transfer“ an der Leuphana Universität Lüneburg derzeit aus der Vielzahl der in der allgemeinen Literatur aufgeführten Anforderungen ein Modell zur Beschreibung der in diesem Tätigkeitsbereich geforderten digitalen Kompetenzen erarbeitet.

Hierzu wurden in einem ersten Schritt die sieben Kompetenzbereiche der NMC-Überblicksstudie um die Bereiche Kollaboration und Sicherheit im Sinne von Datenschutz aus dem DigComp-Modell 2.1 erweitert.

Auf dieser Grundlage wurden drei digitale Kompetenzcluster gebildet, die die relevanten digitalen Kompetenzfelder für den Wissens- und Technologietransfer abbilden. Besonderer Fokus wird dabei auf die Kompetenzen des verantwortlichen sowie kritischen Umgangs mit Daten und digitalen Medien und auf die Problemlösung von Herausforderungen in diesem Kontext gelegt.

Die Abbildung zeigt schematisch die fünf Kompetenzbereiche des Digital-Competence-Framework-Modelle der EU.  1. Information and data literacy, 2. Communication and collaboration, 3. Digital content creation, 4. Safety, 5. Problem solving
Die Abbildung zeigt schematisch die fünf Kompetenzbereiche des Digital-Competence-Framework-Modelle der EU. Grafik: ec.europa.eu

Drei Kompetenzcluster für den digitalen Wissenstransfer

1. Datenkompetenz, Informationserstellung & kritische Einordnung

Wer digital partizipiert, arbeitet oder forscht, sei es in sozialen Netzwerken oder mittels vernetzter Infrastruktur, produziert permanent Daten, Informationen und neues Wissen. Mitarbeitende im Wissens- und Technologietransfer benötigen daher zunehmend weitreichende Kompetenzen in der Erhebung, Verwaltung und Analyse sensibler sowie zum Teil umfangreicher Daten.

Zudem gilt es, den kritischen Umgang mit diesen zu beherrschen. Die meisten sozialen Netzwerke bieten den Nutzern sehr umfangreichen Zugang zu einer Vielzahl an Metriken, die zur Messung des Einsatzes sozialer Medien herangezogen werden können.

Social-Media-Analyse- und Monitoring-Tools geben einen tieferen Einblick in die Kommunikation zu Themen und Trends oder Einsichten in Sentiments sowie Analysen der Zielgruppe(n) nach Geschlecht, Alter oder Region.

Gerade die regionale Analyse von Trends zu Themen in sozialen Netzwerken, Foren und Blogs bietet Potenziale für das regionale Technologie- und Innovationsscouting. Kurationstools ermöglichen das Kommentieren, Annotieren und Einbinden unterschiedlicher Quellen und Inhalte. Dies gibt Veranstaltern die Möglichkeit, Informationen und Wissensbestände vor der Veröffentlichung einzuordnen, kritisch zu hinterfragen oder um weitere Sichtweisen, Quellen und Daten zu ergänzen.

Daten zu erheben, zu analysieren und einzuordnen und aus den so erlangten Informationen letztlich Wissen zu produzieren, ist daher eine zentrale Kompetenz im Umgang mit digitalen Technologien und Medien.

Praxistipp

Bereitgestellte Nutzerwerte und Daten aus sozialen Netzwerken sind meist nicht vollständig, in Ursprung und Kontext zum Teil nicht nachvollziehbar und somit in ihrer Aussagekraft begrenzt. Nicht alle Dienste, Daten und Analysen, die digital verfügbar sind, dürfen aus datenschutzrechtlichen Gründen an Hochschulen verwendet werden.

Die Einführung der DSGVO im Mai 2018 hat Einfluss auf die Analysemöglichkeiten. Die Kuratierung von Inhalten muss situativ erfolgen. Es gibt Szenarien, bei denen eine Ergänzung mit zusätzlichen Quellen geboten ist, in anderen Kontexten kann eine Einordnung und Ergänzung irritierend wirken.

2. Digitale Kommunikation, Kollaboration und verantworliches Handeln

Formate im Wissens- und Technologietransfer verändern sich zunehmend zu kollaborativen Partizipationsformaten. Doch erfordern solche kollaborativen Transferformate wie Booksprints, Hackathons oder Barcamps in nicht geringem Umfang den Einsatz digitaler Tools, die von den Veranstaltern und Besuchern beherrscht werden müssen.

Neben spezifischen Kommunikationsfähigkeiten, um bei diesen Transferformaten aktiv zu partizipieren, bedarf es digitaler Kompetenzen zur Kollaboration.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Wissenstransfer verantworten heute sowohl interne Kommunikation innerhalb der Hochschule und bei Veranstaltungen als auch die Kommunikation mit Praxispartnern und interessierter Öffentlichkeit. Dies geschieht zunehmend digital. Gerade die schnelle Live-Kommunikation von wissenschaftlichen Inhalten, beispielsweise via Twitter oder Facebook, erfordert einen verantwortungsvollen Umgang.

Praxistipp

Vor dem Einsatz digitaler Lösungen zur Zusammenarbeit sollte geprüft werden, ob die Zielgruppe die erforderlichen Kompetenzen aufweist und den Tools gegenüber aufgeschlossen ist. Applikationen mit geringen Zugangshürden, die schnell und intuitiv zu bedienen sind, fördern die Bereitschaft, diese auch anzuwenden.

Proben Sie den Einsatz der Kollaborationstools idealerweise auch mit Praxispartnern. Kommunizieren Sie direkt und unmissverständlich, um falsche Interpretationen oder Kontexte zu vermeiden.

Nicht zuletzt durch die Vorkommnisse der letzten Monate in Hinblick auf Datenschutz bei sozialen Netzwerken liegt es in der Verantwortung der Veranstalter, den Einsatz von sozialen Medien unter Berücksichtigung der Sicherheitsaspekte abzuwägen.

3. Datenschutz, technische Kompetenzen und Urherberrecht

Im Veranstaltungskontext fallen eine Vielzahl personenbezogener Daten wie zum Beispiel Kontakt- oder Kontodaten von Besuchern und Vortragenden an. Datenschutzrechtliche Vorgaben implizieren den reflektierten Umgang mit personenbezogenen Daten, sodass Veranstalter grundlegende rechtliche Kenntnisse sowie Kenntnisse in der sicheren Verarbeitung personenbezogener Daten besitzen müssen.

Im Einsatz digitaler Anwendungen müssen Geschäftsmodelle und technische Dienste nachvollzogen werden, um Auftragsverarbeitungsverträge mit den Anbietern zu schließen. Inhalte und Medien unterliegen Bestimmungen und urheberrechtlichen Restriktionen, welche dokumentiert und vor der Veröffentlichung geprüft werden müssen.

Live-Streaming, Drohnenaufnahmen oder 360-Grad-Videos haben zum Teil hohe rechtliche Hürden, wenn es um die Aufnahme sowie Nutzung der Bilder oder Videos und ihre Veröffentlichung geht. Teilnehmende, die einer Aufnahme nicht zustimmen, müssen bei Veranstaltungen die Möglichkeit haben, nicht aufgezeichnet zu werden.

Praxistipp


Bei der Erhebung von Daten gilt die Zweckbindung und Erforderlichkeit, um dem Gebot der Datensparsamkeit zu entsprechen. Einverständniserklärungen der Besucher und Teilnehmenden für die Datenerhebung sowie für Foto- und Videoaufnahmen müssen mit Beginn der Registrierung eingeholt werden. Bild-, Video- und Tonaufnahmen von Personen, die einer Aufnahme nicht eingewilligt haben, müssen umgehend gelöscht werden.

Die von vielen Teilnehmenden als selbstverständlich erachtete Bereitstellung von Teilnehmerlisten muss den gesetzlichen Datenschutzvorgaben entsprechen und bedarf in der Regel einer Einwilligung. Erstellen Sie in Absprache mit dem Justiziariat und Datenschutzbeauftragten Verfahrensbeschreibungen, Einwilligungserklärungen sowie Dokumentationen für die Verarbeitung und Löschung personenbezogener Daten.

Für den Erwerb von Lizenzen für Software und Applikationen müssen vielfältige rechtliche Vorgaben berücksichtigt werden, die vor Beschaffung abgeklärt sein müssen.

Bei der Erhebung von Daten gilt die Zweckbindung und Erforderlichkeit, um dem Gebot der Datensparsamkeit zu entsprechen. Einverständniserklärungen der Besucher und Teilnehmenden für die Datenerhebung sowie für Foto- und Videoaufnahmen müssen mit Beginn der Registrierung eingeholt werden. Bild-, Video- und Tonaufnahmen von Personen, die einer Aufnahme nicht eingewilligt haben, müssen umgehend gelöscht werden.

Die von vielen Teilnehmenden als selbstverständlich erachtete Bereitstellung von Teilnehmerlisten muss den gesetzlichen Datenschutzvorgaben entsprechen und bedarf in der Regel einer Einwilligung.

Erstellen Sie in Absprache mit dem Justiziariat und Datenschutzbeauftragten Verfahrensbeschreibungen, Einwilligungserklärungen sowie Dokumentationen für die Verarbeitung und Löschung personenbezogener Daten.

Für den Erwerb von Lizenzen für Software und Applikationen müssen vielfältige rechtliche Vorgaben berücksichtigt werden, die vor Beschaffung abgeklärt sein müssen.

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Auszug aus dem Artikel „Nichts geht mehr ohne digitale Kompetenzen“, erstmals erschienen in DUZ Wissenschaft & Management 05/2018.